Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt des zwischen
dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrages.
Für unsere Sach- und Dienstleistungen gelten die allgemeinen
Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie,
soweit diese nicht durch unsere zusätzlichen Bedingungen erweitert
oder eingeschränkt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen,
die von einem Kunden seinem Auftrag zugrunde gelegt werden, gelten
als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt
wurden.
2. Angebot und Preise
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Bindefrist
für unsere Angebote ist 20 Tage ab Angebotsdatum. Aufträge
gelten als rechtswirksam nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Alle Vereinbarungen und Angaben gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich
bestätigen. Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht
zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so ersetzt er den uns
entstandenen Schaden, mindestens 20 % des Bruttoauftragswertes. Sämtliche
Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
3. Lieferzeit
Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich,
werden aber nach Möglichkeit eingehalten. Dem Besteller ist
bekannt, dass wir nicht Hersteller der Waren oder einzelner Komponenten
sind. Verzögerungen
durch fremde Betriebe, von denen wir durch Materialbezug abhängig
sind, ferner Streiks, Ereignisse höherer Gewalt, Aussperrung,
Krieg usw. berechtigen uns vom Vertrag zurückzutreten oder
dessen Erfüllung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche
jeder Art sind in allen Fällen ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Zahlungen sind in Euro spesen- und gebührenfrei
zu leisten. Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto zu erfolgen.
Bei Überschreitung des Zahlungstermins sind wir berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5 % über dem gültigen Basiszinssatz
der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zahlungen gelten erst
mit der vorbehaltlosen Gutschrift auf einem unserer Konten als vorgenommen.
5. Schadenersatz und Produkthaftung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind
Ersatzansprüche des Kunden, insbesondere Schäden, die nicht
an dem gelieferten Material selbst entstanden sind, sowie Ansprüche
auf Ersatz aufgrund von Folgeschäden oder Verluste des Kunden,
wie z.B. Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Produktionsausfall,
Kapitalkosten oder Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden
sind, ausgeschlossen. Tritt aufgrund des Produkthaftungsgesetzes
eine Haftung durch uns ein, so ist diese in jedem Falle auf die Ersatzleistung
für unser geliefertes Material begrenzt.
Im übrigen setzen wir beim Kunden bzw. Auftraggeber voraus,
dass er über das notwendige fachkompetente Personal zum Betreiben
des Lieferumfanges verfügt.
Haftung wird nicht für Schäden übernommen, die durch
unsachgemäße Behandlung, Sturm- und Transportschäden
oder sonstige Witterungseinflüsse entstanden sind.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
Alle Mängel müssen vom Besteller durch schriftliche Anzeige
bei uns gerügt werden. Bei offensichtlichen Mängeln muss
dies innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware geschehen. Bei fristgerechter,
berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Ersatz,
Gutschrift oder Reparatur. Hierfür steht uns eine angemessene
Frist zur Verfügung.
Die Gewährleistung beträgt für Neuware 24 Monate
und für Gebrauchtware maximal 12 Monate.
7. Eigentumsvorbehalt
Von uns erstellte Programme, Pläne und Dokumentationen, sowie
unsere Sachleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unser Eigentum.
8. Sonstiges
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind Vorschriften dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar,
werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Die betroffene Klausel ist dann so auszulegen, dass der beabsichtigte
wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst
genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsbedürftige
Lücken. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar,
ist Hildesheim.
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